Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.11.2017 - 5 U 10/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,73299
OLG Brandenburg, 09.11.2017 - 5 U 10/17 (https://dejure.org/2017,73299)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2017 - 5 U 10/17 (https://dejure.org/2017,73299)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. November 2017 - 5 U 10/17 (https://dejure.org/2017,73299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 1027 ; BGB § 1004 Abs. 1
    Anspruch des Eigentümers des dienenden Grundstücks eines Wegerechts auf Unterlassung der Ausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1979 - V ZR 6/78

    Zur Löschungsvormerkung am eigenen Recht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2017 - 5 U 10/17
    Die schuldrechtlichen Vereinbarungen über die Aufhebung des Rechts und die Unterlassung der Ausübung sind formfrei wirksam (vgl. BGH NJW 1980, 228, juris Rz. 11).
  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 29/87

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Löschungsklage; Grunddienstbarkeit auf Entnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2017 - 5 U 10/17
    Die Dienstbarkeit erlischt, wenn infolge von Veränderungen eines der betroffenen Grundstücke die Ausübung dauernd ausgeschlossen ist oder wenn der Vorteil für die Benutzung des herrschenden Grundstücks (§ 1019 Satz 1 BGB) infolge grundlegender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig weggefallen ist (BGH NJW-RR 1988, 1229, juris Rz. 21, 22).
  • BGH, 24.06.1964 - V ZR 162/61

    Gemeinrechtliche Servitut

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2017 - 5 U 10/17
    Eine Beeinträchtigung eines Rechts kann bei einem Wegerecht gegeben sein, wenn die Durchfahrt verengt wird (RGZ 126, 370 (373) ; BGHZ 42, 63), erst recht, wenn sie verschlossen wird.
  • RG, 13.12.1929 - VII 218/29

    In welchem Umfang stehen demjenigen, der auf Grund einer privatrechtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2017 - 5 U 10/17
    Eine Beeinträchtigung eines Rechts kann bei einem Wegerecht gegeben sein, wenn die Durchfahrt verengt wird (RGZ 126, 370 (373) ; BGHZ 42, 63), erst recht, wenn sie verschlossen wird.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.12.2018 - 5 U 10/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,62268
OLG Bremen, 13.12.2018 - 5 U 10/17 (https://dejure.org/2018,62268)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.12.2018 - 5 U 10/17 (https://dejure.org/2018,62268)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 5 U 10/17 (https://dejure.org/2018,62268)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 630a; BGB § 630e; BGB § 823 Abs. 1
    Hüftendoprothesenoperation durch einen Assistenzarzt: Anforderungen an Aufklärung und Durchführung der Operation - Zivilrecht; Arzthaftungsrecht; Hüftendoprothesenoperation; Assistenzarzt; Behandlungsfehler; Aufklärung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung

    Auszug aus OLG Bremen, 13.12.2018 - 5 U 10/17
    Einem noch in Ausbildung befindlichen hinreichend qualifizierten Assistenzarzt darf auch die Durchführung schwieriger Operationen übertragen werden, da dieser ansonsten sein Ausbildungsziel nicht erreichen kann, wenn der Facharztstandard durch die Überwachung seitens des Facharztes sichergestellt wird (BGH, NJW 1984, 655; OLG München, OLGR 2005, 880 und OLGR 2003, 101; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., A 116ff. m.w.N.).
  • OLG München, 30.12.2004 - 1 U 2357/04

    Schadenersatz wegen ärztlichen Behandlungsfehlers - unzureichende Versorgung bei

    Auszug aus OLG Bremen, 13.12.2018 - 5 U 10/17
    Einem noch in Ausbildung befindlichen hinreichend qualifizierten Assistenzarzt darf auch die Durchführung schwieriger Operationen übertragen werden, da dieser ansonsten sein Ausbildungsziel nicht erreichen kann, wenn der Facharztstandard durch die Überwachung seitens des Facharztes sichergestellt wird (BGH, NJW 1984, 655; OLG München, OLGR 2005, 880 und OLGR 2003, 101; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., A 116ff. m.w.N.).
  • OLG München, 31.01.2002 - 1 U 3145/01

    Schadensersatz wegen ärztlicher Fehlbehandlungsfehler infolge nicht durchgängig

    Auszug aus OLG Bremen, 13.12.2018 - 5 U 10/17
    Einem noch in Ausbildung befindlichen hinreichend qualifizierten Assistenzarzt darf auch die Durchführung schwieriger Operationen übertragen werden, da dieser ansonsten sein Ausbildungsziel nicht erreichen kann, wenn der Facharztstandard durch die Überwachung seitens des Facharztes sichergestellt wird (BGH, NJW 1984, 655; OLG München, OLGR 2005, 880 und OLGR 2003, 101; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., A 116ff. m.w.N.).
  • OLG Dresden, 12.08.2022 - 4 U 583/22

    Schadensersatz nach vermeintlich fehlerhafter ärztlicher Behandlung Ausreichende

    Zum anderen erfordert eine ordnungsgemäße Aufklärung grundsätzlich keine Facharztausbildung (vgl. Senat, Beschluss vom 04. November 2019, Az. 4 U 1388/19- juris; Hans. OLG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2018, Az. 5 U 10/17- juris).
  • OLG Dresden, 13.09.2022 - 4 U 583/22

    Ansprüche wegen vermeintlich fehlerhafter ärztlicher Behandlung Nicht

    Zum anderen erfordert eine ordnungsgemäße Aufklärung grundsätzlich keine Facharztausbildung (vgl. Senat, Beschluss vom 04. November 2019, Az. 4 U 1388/19- juris; Hans. OLG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2018, Az. 5 U 10/17- juris).
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Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2023 - L 5 U 10/17   

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https://dejure.org/2023,12557
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2023 - L 5 U 10/17 (https://dejure.org/2023,12557)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.02.2023 - L 5 U 10/17 (https://dejure.org/2023,12557)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. Februar 2023 - L 5 U 10/17 (https://dejure.org/2023,12557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst b SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - organisatorischer Verantwortungsbereich der Schule - Tätlichkeit eines Mitschülers im Schulraum außerhalb des Schulunterrichts - anschließender privater Musikunterricht in der Schule

  • rechtsportal.de

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der Schule; Schulunfall bei körperlicher Auseinandersetzung zwischen Schülern; Schulunfall bei Unfallereignis nach Schulschluss während des Wartens auf privaten Musikunterricht in der Schule; Musikschulunterricht als Schulveranstaltung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 8/16 R

    Schüler sind bei schulisch veranlassten Gruppenarbeiten unfallversichert

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2023 - L 5 U 10/17
    Ein Arbeitsunfall setzt voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalles der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität - vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 23. Januar 2018 - B 2 U 8/16 R m. w. N).

    Außerhalb dieses organisatorischen Verantwortungsbereiches besteht jedoch auch bei Verrichtungen, die durch den Schulbesuch bedingt sind, grundsätzlich kein Versicherungsschutz (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. etwa Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 3/18 R - SozR4-2700 § 2 Nr. 53 Rn. 20 sowie vom 23. Januar 2018 - B 2 U 8/16 R - BSGE 125, 129, zuletzt auch Urteil des BSG vom 28. Juni 2022, B 2 U 20/20 R nach juris).

    Ein solcher kann zwar bestehen, wenn Schüler aufgrund der vorliegenden Umstände davon ausgehen können, dass eine organisatorisch von der Schule getragene Veranstaltung vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 1977 - 2 RU 25/77; vgl. auch Urteil des BSG vom 23. Januar 2018 - B 2 U 8/16 R = BSGE 125, 129).

  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 25/77

    Versicherungsschutz - Schüler - Schulveranstaltung - Skilehrgang - Innerer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2023 - L 5 U 10/17
    Unterstützt die Schule, zum Beispiel durch Rat und Tat ihre Lehrer bei Freizeitveranstaltungen von Gruppen von Schülern, besteht für die Schüler Versicherungsschutz nicht allein wegen der Teilnahme beispielsweise von Lehrern an ihrer Freizeitgestaltung (vgl. Urteil des BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 22/89; Urteil vom 23. Juni 1977 - 2 RU 25/77 - juris Rz. 19).

    Eine in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule fallende Schulveranstaltung verliert allerdings nicht ihren Charakter als Schulveranstaltung dadurch, wenn sie zum Beispiel nicht schulrechtlichen Vorschriften entspricht, z. B. weil die erforderliche Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde fehlt (vgl. Urteil des BSG vom 23. Juni 1977, aaO).

    Ein solcher kann zwar bestehen, wenn Schüler aufgrund der vorliegenden Umstände davon ausgehen können, dass eine organisatorisch von der Schule getragene Veranstaltung vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 1977 - 2 RU 25/77; vgl. auch Urteil des BSG vom 23. Januar 2018 - B 2 U 8/16 R = BSGE 125, 129).

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90

    Hausaufgabenhilfe - Allgemeinbildende Schule - Wegeunfall

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2023 - L 5 U 10/17
    Es können aber auch außerhalb des eigentlichen Schulunterrichts liegende Verrichtungen in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule einbezogen werden, wie zum Beispiel etwa der Besuch einer außerlehrplanmäßigen, von der Schule durchgeführten Veranstaltung (vgl. Urteil des BSG vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 79/90 - nach juris Rz. 17 m. w. N.).

    Entscheidend ist das Gesamtbild der Veranstaltung unter Berücksichtigung ihrer Planung, Ankündigung und Durchführung (Urteil des BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 22/89; Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 79/90, aaO).

  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 22/89

    Unfallversicherung; Schule; Verantwortungsbereich

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2023 - L 5 U 10/17
    Unterstützt die Schule, zum Beispiel durch Rat und Tat ihre Lehrer bei Freizeitveranstaltungen von Gruppen von Schülern, besteht für die Schüler Versicherungsschutz nicht allein wegen der Teilnahme beispielsweise von Lehrern an ihrer Freizeitgestaltung (vgl. Urteil des BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 22/89; Urteil vom 23. Juni 1977 - 2 RU 25/77 - juris Rz. 19).

    Entscheidend ist das Gesamtbild der Veranstaltung unter Berücksichtigung ihrer Planung, Ankündigung und Durchführung (Urteil des BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 22/89; Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 79/90, aaO).

  • BSG, 28.06.2022 - B 2 U 20/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - organisatorischer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2023 - L 5 U 10/17
    Außerhalb dieses organisatorischen Verantwortungsbereiches besteht jedoch auch bei Verrichtungen, die durch den Schulbesuch bedingt sind, grundsätzlich kein Versicherungsschutz (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. etwa Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 3/18 R - SozR4-2700 § 2 Nr. 53 Rn. 20 sowie vom 23. Januar 2018 - B 2 U 8/16 R - BSGE 125, 129, zuletzt auch Urteil des BSG vom 28. Juni 2022, B 2 U 20/20 R nach juris).
  • BSG, 26.11.2019 - B 2 U 3/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Schülerunfall -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2023 - L 5 U 10/17
    Außerhalb dieses organisatorischen Verantwortungsbereiches besteht jedoch auch bei Verrichtungen, die durch den Schulbesuch bedingt sind, grundsätzlich kein Versicherungsschutz (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. etwa Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 3/18 R - SozR4-2700 § 2 Nr. 53 Rn. 20 sowie vom 23. Januar 2018 - B 2 U 8/16 R - BSGE 125, 129, zuletzt auch Urteil des BSG vom 28. Juni 2022, B 2 U 20/20 R nach juris).
  • BSG, 25.01.1979 - 8a RU 54/78

    Unfallversicherungsschutz - Schüler - Schulveranstaltung - Fehlende Genehmigung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2023 - L 5 U 10/17
    Maßgeblich ist, welches Gesamtbild die Veranstaltung bot und das daraus der Schluss für die Beteiligten gerechtfertigt war, sie stehe mit dem Besuch der Schule im inneren Zusammenhang (Urteil des BSG vom 25. Januar 1979 - 8a RU 54/78 Rz. 23 nach juris).
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